Der Beirat repräsentiert die Bürgervereine

Der Beirat ist ein satzungsgemäßes Organ des Vereins und besteht aus Vertretern der Bürgervereinsmitglieder. Er besteht mindestens aus 10 Personen, die durch die Mitgliederersammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt werden. Der Vorstand kann darüber hinaus bis zu 5 weitere Personen auf die Dauer von 3 Jahren in den Beirat berufen. Aus seiner Mitte wählt der Beirat seinen Vorsitzenden oder seien Vorsitzende.
Neben einem Initiativrecht hat der Beirat vornehmlich zwei Aufgaben:

  • Er berät den Vorstand in allen Fragen, die mehrere oder alle Bürgervereinsmitglieder betreffen
  • Er artikuliert gegenüber dem Vorstand Fragen und Aufgaben aus dem Kreis der Bürgervereinsmitglieder

Der Beirat tagt mindestens einmal im Jahr; von Fall zu Fall nehmen die Beiratsmitglieder auch an einer (erweiterten) Vorstandssitzung teil.