Der Beirat ist ein satzungsgemäßes Organ des Vereins und besteht aus Vertretern der Bürgervereinsmitglieder. Er besteht mindestens aus 10 Personen, die durch die Mitgliederersammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt werden. Der Vorstand kann darüber hinaus bis zu 5 weitere Personen auf die Dauer von 3 Jahren in den Beirat berufen. Aus seiner Mitte wählt der Beirat seinen Vorsitzenden oder seien Vorsitzende.
Neben einem Initiativrecht hat der Beirat vornehmlich zwei Aufgaben:
- Er berät den Vorstand in allen Fragen, die mehrere oder alle Bürgervereinsmitglieder betreffen
- Er artikuliert gegenüber dem Vorstand Fragen und Aufgaben aus dem Kreis der Bürgervereinsmitglieder
Der Beirat tagt mindestens einmal im Jahr; von Fall zu Fall nehmen die Beiratsmitglieder auch an einer (erweiterten) Vorstandssitzung teil.